Schulstraße
Der Autoverkehr vor Schulen kann zu brenzligen Situationen führen. Die Stadt Wien setzt zahlreiche Maßnahmen, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen. Die „Schulstraße” ist eine davon.
An Schultagen gilt 30 Minuten vor Schulbeginn ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge. Zusätzlich zu den Fahrverbot-Schildern, die auf die „Schulstraße“ aufmerksam machen, wird der Straßenabschnitt während des Fahrverbots abgesperrt.
Ziel ist es, das Verkehrsaufkommen vor Schulen und den Elterntaxi-Verkehr zu reduzieren. Positiver Nebeneffekt: Kinder kommen vermehrt mit dem Fahrrad, dem Roller oder zu Fuß zur Schule, was gut für ihre Konzentration und für die Gesundheit ist.
Erfolgreicher Start für die “Schulstraße” in der Vereinsgasse, 2. Bezirk
Mehr Sicherheit für die Kinder, weniger Eltern-Bringverkehr, Zufriedenheit bei Schule, Eltern und vor allem Kindern: das brachte die Schulstraße in der Vereinsgasse (Ergebnisse Pilotversuch “Schulstraße” im Detail).
Die erfolgreiche Maßnahme wird seit dem kontinuierlich ausgeweitet:
- 1020, Vereinsgasse – Vormittag und Nachmittag
- 1040, Phorusgasse – Vormittag (ab 3.11.2021)
- 1090, Gilgegasse – Vormittag
- 1110, Fuchsröhrengasse – Vormittag
- 1120, Deckergasse – Vormittag
- 1120, Rothenburgstraße – Vormittag
- 1160, Herbststraße – Vormittag (ab 3.11.2021)
- 1170, Wichtelgasse – Vormittag und Nachmittag
Die Schulstraße in der Märzstraße (1140) wurde im Herbst 2020 zu einem permanent autofreien Schulvorplatz umgestaltet.
Test für Schulstraße am Nachmittag
Vor der Ganztagsvolkschule in der Fuchsröhrenstraße in Simmering wird ein temporäres Fahrverbot am Nachmittag getestet. Neben dem Schulbeginn wird auch eine halbe Stunde vor Schulschluss, zwischen 15:30 und 16:00 Uhr, ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge gelten. Die Schulstraße am Nachmittag wird vorerst ein Pilotversuch sein und anschließend evaluiert. Wenn das Nachmittags-Fahrverbot gut funktioniert, wird es in eine Dauermaßnahme umgewandelt.
Wie wird eine Schulstraße eingerichtet?
Die wichtigsten Informationen und Kriterien für die Umsetzung einer “Schulstraße” haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Was genau ist eine Schulstraße?
- In der Schulstraße gilt ein temporäres Fahrverbot für 30 Minuten vor Schulbeginn. Endet der Unterricht für alle Klassen zur selben Zeit, kann auch zu Schulschluss eine Schulstraße umgesetzt werden.
- Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, das Radfahren ist weiterhin möglich.
- Auch für AnrainerInnen ist das Zu- und Ausfahren verboten.
- Neben einer Fahrverbotstafel wird eine physische Absperrung, etwa ein Scherengitter, eingerichtet.
Welche Kriterien gelten für die Errichtung einer Schulstraße?
• In Schienenstraßen ist keine Schulstraße möglich.
• Geprüft werden die Bedeutung des Standorts für den Durchzugsverkehr sowie etwaige Verkehrsverlagerungen. Auch während des temporären Fahrverbots müssen die umliegenden Grätzl erreichbar bleiben.
• Öffentliche Verkehrsmittel bzw. Lade-, Diplomaten- oder Behindertenzonen, die im entsprechenden Straßenabschnitt liegen, sind kein Ausschlusskriterium. Ein Bus müsste gegebenenfalls umgeleitet werden.
• Schulstraßen können auch in bereits verkehrsberuhigten Zonen (etwa einer Wohnstraße) umgesetzt werden.
• Die Einrichtung einer Schulstraße geht nicht automatisch mit der Errichtung neuer Kiss & Ride – Zonen einher.
Wie kann eine Schulstraße beantragt werden?
Die Maßnahme kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie von Schule, Elternverein und Bezirk unterstützt wird. Haben Sie Interesse an der Umsetzung einer Schulstraße, wenden Sie sich an die Mobilitätsagentur. Die Mobilitätsagentur informiert über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Schulstraßen und führt ein Beratungsgespräch mit allen Beteiligten durch.
Stimmen Schule und Bezirk über die Maßnahme überein, wendet sich der Bezirk mit dem Antrag auf Prüfung des Standorts an die zuständige Behörde (MA46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten). Aus der Prüfung können auch andere Ideen, etwa eine Vergrößerung des Schulvorplatzes, als besser geeignete Lösung hervorgehen.
Was passiert nach der Verordnung der Schulstraße?
• Der Bezirk übernimmt die Kosten für das Aufstellen der Fahrverbotstafeln sowie für die physische Absperrung (Scherengitter).
• Die Information der AnrainerInnen und Eltern wird in Zusammenarbeit mit der Mobilitätsagentur organisiert.
Die Mobilitätsagentur unterstützt auch mit pädagogischen Materialien für den Unterricht.
• Die Schule ist verantwortlich für das tägliche Aufstellen, Wegräumen und Verwahren der physischen Absperrung (Scherengitter).
Zur Beratung und Information wenden Sie sich bitte an uns. E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at Telefon: 01/4000 49900 |
Factsheet zur Schulstraße zum Download